Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende Bedingungen werden angewandt auf Gütertransporte in ISO-Containern (Gestellung durch Multimodal oder den Verlader) zwischen Westeuropa und GUS.
Diese Bedingungen gehen allen anderen Geschäftsbedingungen, auch denen des Verladers (Auftraggebers), auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist, soweit es sich nicht um zwingende Gesetze handelt, voraus.
1.
Der Verlader (Auftraggeber) arrangiert auf seine Kosten
– Beladung des Containers
– Exportformalitäten
– Verplombung
– Abschluß einer Transportversicherung
– Feststellung der Warenmenge bzw. des Warengewichts
– Bereitstellung und Prüfung aller erforderlichen Begleitdokumente
Der Verlader (Auftraggeber) informiert Multimodal über die Art, Menge und Gewicht des Frachtgutes im Container. Diese Angaben werden von Multimodal im jeweiligen Transportdokument (Eisenbahnfrachtbrief, Intercontainer-Übergabeschein, CMR-Frachtbrief, SMGS-Frachtbrief) übernommen. Der Verlader (Auftraggeber) haftet für die Richtigkeit dieser Angaben auch ohne Verschulden. Von eventuellen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben hat der Auftraggeber (Verlader) Multimodal unverzüglich freizustellen.
2.
Wird die Containergestellung durch Multimodal gewünscht, muß die Buchung des Verladers (Auftraggebers) 2 Werktage vor dem Ladetermin erfolgen. Bei kürzerer Disposi-tionszeit wird keine Gewähr für rechtzeitige Gestellung übernommen. Bei Nichtbeladung der gestellten Container werden dem Verlader (Auftraggeber) sämtliche angefallenen Vorlaufkosten (Leerpositionierung, Handling, Containermiete, Lagergeld) laut Auslage belastet.
3.
Übernahme des Frachtgutes durch Multimodal erfolgt:
a) bei Straßentransporten durch einen im Auftrag von Multimodal fahrenden LKW mit Abholung des beladenen Containers an der Ladestelle (falls mehrere bei der letzten) oder
b) bei der Verladung des beladenen Containers mit der Eisenbahn in einem in der jeweiligen Multimodal-Frachtofferte festgesetzten Containerbahnhof, beim Absetzen auf Waggon. Multimodal trägt keine AGL-Gebühren (Eisenbahnzustellkosten von einem privaten Bahnhof des Verladers bis zum öffentlichen Bahnhof).
4.
Im übrigen gilt insbesondere für die Haftung von Multimodal das Transportrecht, welches auf der jeweiligen Strecke zur Anwendung kommt, d.h.:
a) Bei Straßentransporten: CMR, HGB.
b) Bei Schienentransporten: Abgangsort in Westeuropa bis zur GUS-Grenze COTIF-CIM (www.cit-rail.org/PDF_Prod_new/d/CIM1999-d.pdf), auf der GUS-Strecke SMGS-Regeln (www.1520mm.com/r/o/osjd/smgs/index.html).
5.
Ein Transport ist abgeschlossen, der Frachtvertrag erfüllt, wenn der Container am Bestimmungsbahnhof eingetroffen ist. In der Regel wird die Güterablieferung nicht quittiert. Ein Ablieferungsnachweis kann nur nach Vereinbarung mit Multimodal gegen Kostenerstattung erstellt werden.
Mietcontainer (C.O.C) müssen nach Entladung an der Endbestimmung gemäß unseren Instruktionen kostenfrei zu dem von uns bestimmten Kooperationspartner am Entladebahnhof zurückgeliefert werden. Erfolgt die Rücklieferung nicht binnen 1 Woche nach Übernahme bzw. an dem vereinbarten Rücklieferungstermin, so sind wir berechtigt, die folgenden Total-Loss-Gebühren in Rechnung zu stellen: pro Mietcontainer 20' : 1.200,- € und pro Mietcontainer 40' : 1.500,-- €. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vorstehenden Pauschalen entstanden ist.
6.
Frachtrechnungen (incl. Nebengebühren, Zuschlägen u.s.w.) sind mit Transportbeginn in voller Höhe fällig. Sollte das Entgelt nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden, so behält sich Multimodal vor, das Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht auszuüben.
7.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.



